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News zum Coronavirus

Neues zum Thema Kurzarbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue fachliche Weisungen zum Kurzarbeitergeld veröffentlicht, die BDA ihre FAQ dazu aktualisiert. Was ist jetzt wichtig und wofür sich der Zentralverband weiter einsetzt.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat vor dem Hintergrund der kürzlich verlängerten Kurzarbeitergeldregelungen und anderer offener Fragen ihre FAQ zu Kurzarbeit angepasst. Die FAQ-Kurzarbeit finden Sie auf der Webseite der BDA unter diesem Link. Eine Version, in der die von der BDA eingearbeiteten Neuerungen gelb unterlegt sind, finden Sie unten im Anhang. Im Dokument können Betriebe wichtige Formulare wie die zur Anzeige und Beantragung von Kurzarbeitergeld abrufen. Videoanleitungen und nähere Informationen über das Verfahren sind auf der Seite Kurzarbeitergeld: aktuelle Informationen (arbeitsagentur.de) zu finden. 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat vor dem Hintergrund der kürzlich verlängerten Kurzarbeitergeldregelungen und anderer offener Fragen folgende neuen fachlichen Weisungen zum Kurzarbeitergeld veröffentlicht: 

  • Weisung 202112020 vom 15.12.2021 – Kurzarbeitergeld – Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (KugverlV) vom 30.11.2021  

  • Weisung 202112023 vom 17.12.2021 - Kurzarbeitergeld - Regelungen zum Verfahren Kurzarbeitergeld für das Jahr 2022 

  • Weisung 202112040 vom 23.12.2021 – Hinzuverdienstmöglichkeit, Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem 4. und 7. Bezugsmonat.  

Darüber hinaus hat die BA ihre FAQ zum Kurzarbeitergeld "Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld" aktualisiert. Darin enthalten sind insbesondere Änderungen und Hinweise zu folgenden Themen: 

  • In der Weisung zur KugverlV sind Informationen zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld mit hälftiger Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und Verlängerung der Bezugsdauer enthalten. 

  • In den FAQ der BA und in der Weisung zu den Verfahrensregelungen wird klargestellt, dass Urlaubskürzungen für vollständig aufgrund von Kurzarbeit ausgefallene Arbeitstage von der BA berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden befristete Verfahrensvereinfachungen verlängert.